Wappen

Es sind verschiedene Familienwappen überliefert, allerdings sind die Ursprünge dieser Wappen nicht mehr genau festzustellen. Im Jahr 1950 wurde ein neues Wappen geschaffen; der Kreis dessen Zuständigkeit ist jedoch etwas vage bezeichnet. Zudem handelt es sich um ein sogenannt „redendes Wappen“, welches eine falsche Herkunft des Namens suggeriert.
Wir haben uns daher entschlossen, gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Heraldik nochmals ein neues Familienwappen schaffen zu lassen, welches für alle Strickler-Familien, welche ihren Ursprung aus der Flurbezeichnung „am Strick“ in Richterswil haben, gültig sein soll:


„Aktuelles“ Wappen

3 Rosen auf Dreiberg mit 2 SternenAuf rotem Grund drei goldene Rosen auf grünem Dreiberg, beidseits der grünen Rosenstengel zwei goldene Sterne
Ein Wappen mit verschlungenen Stricken ist nach unserem Dafürhalten irreführend. Als Grundlage des neuen Wappens haben wir daher die drei Rosen, welche zwei verschiedene, inzwischen ausgestorbene Familienzweige verwendet hatten, übernommen. Es wurden die beiden Farben des Gemeindewappens von Richterswil übernommen, da unser Familienname von einer Flurbezeichnung dieser Gemeinde abstammt („am Strick“). Als deutliche Brisüre wurden zwei goldene Sterne, welche auch in den Familienwappen der Strickler im Kanton Schwyz vorkommen, angebracht. Dieses Wappen soll für alle Zweige des Strickler-Geschlechtes, welches vom „Strick“ am Richterswilerberg abstammt, Gültigkeit haben. Das Wappen wurde von der Glasmalerei Christen, im Juli 2000 geschaffen.


Ueberlieferte Wappen

3 Rosen auf DreibergAuf goldenem Grund drei rote Rosen über grünem Dreiberg
Es handelt sich um das Wappen einer im Jahre 1815 von Hombrechtikon her in der Stadt Zürich eingebürgerten Familie. Diese Familie stammt vermutlich aus der Gemeinde Richterswil, wo sie schon 1384 unter dem Namen „am Strick“ dort angesessen war und sich in der Folge in der Gegend verbreitet hat. Das Wappen befindet sich auf der Wappentafel der Stadt Zürich vom Jahre 1854 und in Jean Eglis Wappenbuch der Stadt Zürich vom Jahre 1860 und im „Grossen Wappen-Bilder-Lexikon“ von Ottfried Neubecker im Verlag Battenberg in Augsburg (1992) abgebildet. Gemäss Angaben des Staatsarchivs Zürich soll dieser Familienzweig ausgestorben sein.
In den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts empfahl das Staatsarchiv in Zürich offenbar auf Anfrage hin, dieses Wappen als offizielles Strickler-Wappen anzunehmen. Auf diese Weise fand dieses Wappen wohl auch den Weg nach den USA.
Im amerikanischen Familienbuch „Forerunners“ (Harry M. Strickler, 1924) wird das Wappen wie folgt interpretiert: „Als christliches Symbol bedeutet die Rose Unsterblichkeit. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass das Familienwappen eine christliche Bedeutung hat. Die drei roten Rosen mit drei Stielen auf drei Hügeln (drei mal drei) könnten die heilige Dreieinigkeit symbolisieren. Das Fehlen eines Helmes, der fast auf jedem Familienwappen zu finden ist, kann sicher als Abneigung vor Kriegslust interpretiert werden. Die Person trägt eine Rose anstelle eines Schwertes: Unsterblichkeit anstelle von Tod und Friede anstelle von Krieg. Dies ist eine erfreuliche Definition, auch wenn es nicht die Ursprüngliche ist.


2 Rosen und Mörser aud DreibergAuf blauem Grund ein goldener Apothekermörser, umgeben von zwei frei schwebenden roten Rosen über grünem Dreiberg
Es handelt sich um das Wappen einer im Jahre 1859 aus Langnau am Albis her in die Stadt Zürich eingebürgerten Familie. Das Wappen wird erwähnt im neuen historischen Wappenbuch der Stadt Zürich (1869). Der Apothekermörser deutet vermutlich auf den Beruf des eingebürgerten Familienoberhauptes hin. Gemäss Angaben des Staatsarchives Zürich ist dieser Familienzweig ausgestorben.

 


2 Seile und 2 Sterne auf DreibergGeteilter Schild, oben auf blauem Grund zwei ineinander verschlungene, je die Form einer Acht bildende goldene Seilschlingen, unten in Weiss zwei rote Sterne über grünem Dreiberg
Dieses Wappen wurde dem Wappenbuch des Kantons Schwyz von Martin Styger (1936) entnommen. Ein Zweig des Geschlechts der Strickler von Richterswil waren Genossen der gemeinsamen Allmeind der Hofleute des hinteren Hofes Wollerau und der Dorfleute von Richterswil. Sie kamen zur Reformationszeit in das alte Land Schwyz und erwarben das Beisassenrecht. Nach dem Jahrzeitbuch von Richterswil-Wollerau von 1629 besass ein Hans Strickler die Rohrwies in Wollerau. Bei der Verteilung der Geschlechter am 26. April 1806 wurde das Geschlecht (mit zwei Bürgern über 20 Jahre) dem Steinerviertel zugewiesen. Dieser Familienzweig ist ausgestorben.


2 Seile und 2 Sterne auf DreibergGeteilter Schild, oben auf rotem Grund zwei ineinander verschlungene, je die Form einer Acht bildende silberne Seilschlingen, unten auf blauem Grund zwei goldene Sterne auf goldenem Dreiberg
Dieses Wappen wurde uns von Karl Strickler aus Edmonton, Kanada, zugesandt. Er hat dieses Wappen von seiner Tante Paula Keiser-Strickler erhalten. Näheres über die Herkunft dieses Wappens ist uns bislang nicht bekannt.

 

 


Baum auf DreibergAuf blauem Grund ein entwurzelter, goldener Baum auf grünem Dreiberg
Auch dieses Wappen wurde uns von Karl Strickler aus Edmonton, Kanada, zugesandt. Es ist im Wappenbuch des Kantons Zug, Stygers Wappenbuch Schwyz 266 sowie im Buch „Menzingen, die Gemeinde am Berg“ aufgeführt. Das Wappen ist auch in der Kirche von Neuheim (Kanton Zug) zu sehen.
Bei dieser Familie handelt es sich vermutlich um Bauern, die 1512 auf dem Chnäus in Hütten lebten und über die Sihl zugewandert sind. Ein Hermann Strickler wohnte nach den Einsiedler Urbaren 1549 und 1563 in Finstersee. Seither hat sich das Geschlecht auf beide Gemeinden (Menzingen und Neuheim) am Berg verteilt und, wenn auch nicht zahlreich, erhalten. Wickart nennt auch ein Beisassenrecht dieses Namens in der Stadt, jedoch ohne nähere Angaben.

 


2 Seile mit SternAuf blauem Grund zwei ineinander verschlungene, je die Form einer Acht bildende goldene Seilschlingen, darüber ein goldener Stern
Dieses Wappen erhielt ich von unserem Vater (Jakob Strickler 1915-1991). Es handelt sich um eine Neuschöpfung des Heraldikers Herbert Hablützel, Winterthur aus dem Jahr 1950. Als Ausgangspunkt diente das Wappen der Strickler aus dem Kanton Schwyz.
Zuständigkeit: Strickler von Richterswil, Hütten und Nachbargemeinden des linken Zürichseeufers.

 

 


Heraldik

Was ist ein Wappen
Wappen sind farbige, unveränderliche Bildkennzeichen eines Geschlechtes; sie werden nach bestimmten Regeln mit mittelalterlichen Waffen dargestellt. Das Führen von Wappen stammt auch aus der Zeit des Mittelalters.
Damals gab der Eisenpanzer dem Ritter zwar Schutz, machte es jedoch unmöglich, den Freund vom Feind zu unterscheiden. Darum malte der Ritter ein persönliches Abzeichen auf seinen Schild und seinen Helm, ein Abzeichen, das auf etwa 200 Schritt erkennbar sein musste. Auf diese Weise entstand in Nordfrankreich und Flandern im zweiten Viertel des 12. Jahrhunderts, kurz nach dem ersten Kreuzzug, die Heraldik. Ausserordentlich schnell kam die Heraldik in ganz Westeuropa in die Mode. Die Schildbilder wurden schon um 1200 erblich und änderten damit ihre Bedeutung als Kennzeichen einer Einzelperson zum Kennzeichen eines ganzen Geschlechtes.
Die Adligen verwendeten ihr Wappen nach der Mode der Zeit als Siegelbild. Darin folgten ihnen bald auch Geistliche und adlige Bürger nach. Bis zum 15. Jahrhundert verbreitete sich das Wappenwesen in allen Ständen. Schon bald wurden Wappen auch als Zierde verwendet.
Wenn auch Wappen ihren Ursprung beim Adel haben und die Wappenteile deutlich daran erinnern, so ist das Wappenwesen seit Jahrhunderten in Stadt und Land verbreitet.
Im privaten Bereich sind Wappen seltener anzutreffen. Man findet aber noch Familienwappen auf Grabsteinen, auf Wappenscheiben, auf Siegelringen oder auf Briefbogen.

Richtlinien der Schweizerischen Heraldik
Es gibt zwar kein eigentliches Wappengesetz, in der Schweiz werden die Gepflogenheiten der Heraldik allerdings nach bestimmten Grundsätzen gehandhabt. Diese Grundsätze wurden 1946 wie folgt festgehalten:

  • Jedermann hat das Recht, ein Wappen anzunehmen, zu führen und im Mannstamm zu vererben.
  • Wappen annehmen und führen können auch Vereinigungen, Institute, Stiftungen und andere juristische Personen.
  • Das Wappen wird mit der Geburt durch eheliche Abstammung erworben von einem Vater, der zu einem bestimmten Wappen berechtigt ist. Der Nachweis der Abstammung in männlicher Linie von einem Wappenträger berechtigt zum Führen des betreffenden Wappens.
  • Die Annahme des Wappens eines erloschenen oder eines blühenden Geschlechtes ist untersagt.
  • Frauen erheiraten das Wappen ihres Mannes. Sie dürfen gleichzeitig auch das Wappen ihres Vaters weiterführen.
  • Adoptierte Kinder können mit Zustimmung der ganzen Familie das Wappen der Adoptiveltern annehmen.
  • Uneheliche Kinder haben kein Recht am Wappen ihres Vaters, sondern nur an demjenigen der Mutter.
  • Ein neues Wappen kann frei angenommen werden, sowohl von einer Einzelperson, einer Familie, einem Geschlecht, einer Körperschaft, einer Verwaltungseinheit usw. Der Urheber eines neuen Wappens bestimmt den Kreis der Berechtigten.
  • Ein Wappen kann auch von einer Körperschaft (z.B. einer Zunft) verliehen werden.
  • Ein Wappen ist Besitz eines Gesamtgeschlechtes und nicht einer Einzelperson. Die Wappeninhaber dürfen das Wappen als Ganzes oder Teile desselben verkaufen, vererben oder ein Mitbenutzungsrecht einräumen.
  • Jedes Geschlechtsmitglied ist gleichmässig am Geschlechtswappen berechtigt und hat ein volles Einspruchsrecht.
  • Jeder Berechtigte kann den Gebrauch seines Wappens durch Dritte untersagen.
  • Wappenänderungen bedürfen der Zustimmung aller Berechtigten.
  • Wappen von Ländern, Kantonen, Städten und Gemeinden dürfen nur von diesen selber verwendet werden. Der Gebrauch darüber hinaus erfordert behördliche Genehmigung.
  • Bei Wappen von Körperschaften (z.B. Zünften) steht den Mitgliedern das Recht des Gebrauchs zu.

Quelle: Schweizerische Heraldische Gesellschaft