Ein Getreidedieb wird bestraft


Eine der interessantesten Aufzeichnungen, die sich im Rechenbuechlein von Jakob Strickler aus dem Jahre 1758 vorfindet, ist ein Bericht uber die Ausuebung der Strafjustiz durch den Landvogt Johannes Ulrich Blaarer von Wartensee:

"Am 27ten Augstmonat ist durch recht ernsthaftes und schreckbares Erkanntnis unseres hochgeehrten H.H. Junker Landvogt Blaarers an Rudolf Scherer, dissmal in Schwanden - genannt Langsuess - aus der Huegsam wegen schandlichem und frechem Diebstahl, wobei dem Richter und alt Seckelmeister Jakob Mueller zu Muellenen, in seinem Alter genannt Burgmaas, wenigstens sieben Viertel Korn naechtlicher Zeit abgerupft, und solch abgeruptes Korn dem Coelestin Bachmann Loelismueller zu mahlen gebracht: bald darauf verkundschaftet und gefaenglich in Schloss gefuehrt, in die zehn Tage in Gefangenschaft gehalten: anfaenglich solchen Diebstahl mit hartnaeckigsten Beteuerungen ausleugnen wollte. Zuletzt aber alles bekennt war. Also wohl die hoechst Straf, Schmach und Schande: obig gemelter musste am 27. dito am Morgen in der Kirche zu Richtenschweil vor der ganzen Gemeind mit einer Buschlen abgerupftem Kornstrauss in den Haenden unter der Kanzel sitzen. Und auf welcher unser Hochgeehrter, wohl Ehrwuerdiger Herr Pfarrer Vogler eine Extra sehr ernste Predig hielt (*Exodi 22 Cap. V2). Und nach solcher Predig vom wohlvermelten Herr Pfarrer und allen Beistaenden, Richteren und Weibeln ihm sehr ernsthaft Zuspruch getan wurde. Dergleich schmaelicher Strafen ist in unserer Kirche bei meinem Leben nur dreimal an Diebsleuten vollstreckt worden."

*Exodi 22 Cap. V2
"Falls der Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen wird, so dass er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld. Falls aber die Sonne ueber ihm aufgegangen ist, ist es ihm Blutschuld. Er muss zurueckerstatten. Falls er nichts hat, soll er fuer den Wert des von ihm Gestohlenen verkauft werden".


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